wenn wir einmal ein Gartengerät benötigen,
haben wir einen Geräteverleih für unsere Siedlergemeinschaft.
Zuständig ist unser Gerätewart, Herr Rolf Bluoss,
den Sie unter der Rufnummer 0821/3286708
von Montag bis Freitag ab ca. 17.30 Uhr bis 21.00 Uhr
oder am Wochenende erreichen können.
Geräteliste
Motor-Geräte
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Ausleihgebühr
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1
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Rasen-Vertikutierer incl. Treibstoff
|
€
|
10,00
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1
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Betonmischer
|
€
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8,00
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1
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Humus-Sieb (elektr. Rollsieb)
|
€
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7,00
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1
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Laubsauger
|
€
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3,00
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|||
1
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Motorhacke incl. Treibstoff
|
€
|
10,00
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1
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Quetsch-Häcksler
|
€
|
7,00
|
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Leitern
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1
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Alu-Bockleiter 3 x
9 Sprossen – ca. 5 m
|
€
|
3,00
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1
|
Alu-Bockleiter 3 x 10 Sprossen – ca. 5,5 m
|
€
|
3,00
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|||
1
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Alu-Seilzugleiter 3 x 10
Sprossen – ca. 7,5 m
|
€
|
6,00
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1
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Alu-Seilzugleiter 2 x 20
Sprossen – ca. 10 m
|
€
|
7,00
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Gartenwerkzeuge |
||||||
1
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Brunnen-Schlagzeug
|
€
|
10,00
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|||
1
|
Rasenwalze
|
€
|
2,00
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1
|
Erdbohrer Æ 12 ODER 20 cm
|
€
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2,00
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|||
1
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Astschere mit 4 m langem Stiel
|
€
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3,00
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Sonstiges
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1
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Vorschlaghammer ca. 8 kg
|
€
|
1,00
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|||
1
|
Brechstange
|
€
|
1,00
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|||
1
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Partyzelt,
3 x 3 Meter, 2 Seitenwände, Kaution 50 Euro
|
€
|
10,00
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|||
1
|
Biertisch-Garnitur – mindestens 5 Euro
|
€
|
2,00
|
|||
1
|
Stehtisch 80 cm Æ
|
€
|
2,00
|
|||
Ausleihbedingungen
1. Der
Geräteverleih erfolgt ausschließlich an die Mitglieder
der Kleesiedlung Augsburg e.V. oder deren Mieter.
Die Geräte dürfen das Gebiet der Kleesiedlung nicht verlassen
(Ausnahme: Mitglieder, die außerhalb der Siedung wohnen);
Weitergabe der Geräte an Dritte (Verwandte, Freunde, Bekannte usw.)
ist nicht zulässig.
Alle Preise gelten pro Tag und Stück, sofern nicht anders beschrieben.
Die Verlängerung der vereinbarten Ausleihzeiten kann nur vom Gerätewart
oder vom Vorsitzenden genehmigt werden.
der Kleesiedlung Augsburg e.V. oder deren Mieter.
Die Geräte dürfen das Gebiet der Kleesiedlung nicht verlassen
(Ausnahme: Mitglieder, die außerhalb der Siedung wohnen);
Weitergabe der Geräte an Dritte (Verwandte, Freunde, Bekannte usw.)
ist nicht zulässig.
Alle Preise gelten pro Tag und Stück, sofern nicht anders beschrieben.
Die Verlängerung der vereinbarten Ausleihzeiten kann nur vom Gerätewart
oder vom Vorsitzenden genehmigt werden.
Sonder-Gebühren für längere
Ausleihzeiten legt der Gerätewart
oder der Vorsitzende fest.
2. Abgabe
und Rückgabe der Geräte erfolgt grundsätzlich im Siedlerhaus.
Alle
Geräte oder Werkzeuge erhält der Ausleiher im funktionsfähigen, sauberen
Zustand. Es wird erwartet, dass die Geräte und Werkzeuge im gleichen Zustand
auch wieder zurückgegeben werden.
auch wieder zurückgegeben werden.
Entstandene
Schäden werden zu Lasten des Ausleihers behoben.
Bei
den elektrisch betriebenen Geräten erhält der Ausleiher eine Einweisung zur
richtigen Bedienung und eine schriftliche Gebrauchsanweisung.
Bei
den elektrisch betriebenen Geräten wird besonders
auf die Sicherheitsvorschriften laut Gebrauchsanweisung hingewiesen.
auf die Sicherheitsvorschriften laut Gebrauchsanweisung hingewiesen.
Die vereinbarte Leihgebühr fällt auch dann an, wenn das Gerät oder Werkzeug
nicht benutzt wurde.
3. Die
Berechnung beginnt am Tag der Geräteausgabe und
endet am Tag der Rückgabe.
endet am Tag der Rückgabe.
Wir
weisen ausdrücklich darauf hin, dass die ordnungsgemäße Anwendung
der Geräte oder Werkzeuge ausschließlich in der Verantwortung des
Ausleihers liegt, die Kleesiedlung Augsburg e.V. haftet in keinem Falle
für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen.
der Geräte oder Werkzeuge ausschließlich in der Verantwortung des
Ausleihers liegt, die Kleesiedlung Augsburg e.V. haftet in keinem Falle
für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen.
Melden Sie Ihren Bedarf bitte telefonisch an (mindestens 1 Tag vorher):
Herr Rolf
Bluoss Tel. 328 67 08 (Mo – Fr. ab ca. 17.30
Uhr) und am Wochenende
Herr
Illigner Tel. 71 94 62 nur vertretungsweise
Hiermit verlieren
alle bisherigen Listen ihre Gültigkeit. Stand:
Juli 2018
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