25. August 2026

Hecken- und Strauchschnitt

 Hecken- und Strauchschnitt




Im Fokus, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons



Hecken- und Strauchschnitt

In Bayern ist der Hecken- und Gehölzschnitt gesetzlich reguliert. 

Verbotener Zeitraum
Hecken, lebende Zäune und Gebüsche dürfen vom
1. März bis zum 30. September nicht stark geschnitten werden.
 

Erlaubte Schnitte:
Erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte, die zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung von Bäumen dienen.


Wenn Sie also Hecken oder Sträucher entfernen oder stark einkürzen möchten, ist der richtige Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28. Februar.

 

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