Hecken- und Strauchschnitt
Hecken-
und Strauchschnitt
In Bayern ist der Hecken- und Gehölzschnitt gesetzlich reguliert.
Wenn Sie also Hecken
oder Sträucher entfernen oder stark einkürzen möchten, ist der richtige
Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28. Februar.
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